Ich bin so frei

Die Faustregel heißt: Bei übertragender Bedeutung gilt die Zusammenschreibung: Das Gericht wird den Angeklagten freisprechen, nämlich für unschuldig erklären. In der konkreten Bedeutung von „unabhängig“, „ohne Hilfsmittel“ werden „frei“ und das Verb getrennt geschrieben. Darüber können wir ganz frei sprechen. Und darum soll ich die Ausfahrt frei halten, aber ich werde dich heute Abend im Restaurant freihalten, also einladen. Außerdem werde ich den Brief freimachen, nämlich frankieren. Die Unterscheidung, ob eine übertragende Bedeutung vorliegt, ist nicht immer so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint: Ich muss mal ein paar Tage frei machen – oder freimachen. Hier ist dann beides richtig. Und sowohl Getrennt- als auch Zusammenschreibung sind bei Verbindungen von „frei“ mit einem Partizip erlaubt: Ich esse nur Eier von freilebenden oder frei lebenden Hühnern.